Informationen zum Insolvenz- und Sanierungsrecht

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Schufa-Eintrag über ein Insolvenzverfahren

Ein Insolvenzschuldner hat einen Löschungsanspruch gegen die Schufa, sofern sie diese Daten aus dem Portal Insolvenzbekanntmachungen.de ohne gesetzliche Grundlage länger speichert und verarbeitet als in der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet (InsoBekVO) vorgesehen. Die Schufa kann sich dabei nicht auf die Verhaltensregeln des Verbandes der Wirtschaftsauskunfteien berufen. Diese Verhaltensregeln entfalten keine Rechtswirkung zulasten des Insolvenzschuldners und stehen im Widerspruch zur gesetzlichen Wertung, so dass Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht mit Urteil vom 2. Juli 2021 – 17 U 15/21. weiterlesen....