Bundesregierung plant Inso-Reform: Eigenverwaltung und Insolvenzplan sollen gestärkt werden

Berlin, den 17.03.2010: Die Bundesregierung plant das Insolvenzrecht zu einem Sanierungsrecht umzugestalten. Im Zuge einer Gesetzesreform sollen dabei insbesondere das Insolvenzplanverfahren und die Eigenverwaltung überarbeitet werden. "Die Insolvenz ist nicht in erster Linie die Beerdigung eines Unternehmens", sagte Bundesjustizministerium Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur Eröffnung des Insolvenzrechtstages in Berlin. Die Wirtschaftskrise habe die Schwachstellen des geltenden Insolvenzrechts aufgedeckt, sagte die Bundesjustizministerin. Mit einem ersten Gesetzentwurf bis Mitte des Jahres beabsichtigt die Regierung zum einen, die Eigenverwaltung zu stärken, bei der die bisherige Geschäftsführung der gefährdeten Firma im Amt bleiben kann und die Kontrolle nicht an einen Insolvenzverwalter abgeben muss. Die Angst vor diesem Kontrollverlust führe dazu, dass notleidende Unternehmer oftmals erst zu einem Zeitpunkt den Insolvenzantrag stellen, wenn auch das beste Sanierungskonzept nichts mehr nütze, so die Ministerin. Bislang wird die Eigenverwaltung nur in einem Prozent der Verfahren angeordnet. weiter ...

Außergerichtliches Sanierungsverfahren bei drohender Unternehmensinsolvenz

Aufgrund der unverändert kritischen wirtschaftlichen Lage steht der deutsche Mittelstand nach Auffassung vieler Insolvenz- und Sanierungsexperten nach den Großinsolvenzen des Jahres 2009 nun vor einer Welle von Folgeinsolvenzen. Da die 1999 in Kraft getretene Insolvenzordnung sich in der Praxis nicht für jeden Sanierungsfall auch als taugliches Sanierungsinstrument erwiesen hat, fordern Sanierungsexperten ein gesetzliches Sanierungsverfahren schon weit vor der Insolvenz. Die Bundesregierung strebt bereits ein neues Sanierungsverfahren an: "Wir wollen die Restrukturierung und Fortführung von sanierungsfähigen Unternehmen erleichtern und damit den Erhalt von Arbeitsplätzen ermöglichen", steht in der Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und FDP. "Hierzu gehört es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für außergerichtliche Sanierungsverfahren für Unternehmen im Vorfeld einer drohenden Insolvenz zu verbessern." weiter ...

In der Union gibt es Überlegungen zur Einführung eines Unternehmens-Sanierungsgesetzes

Berlin, den 06.10.2009. In der Berliner CDU gibt es Überlegungen, ein Unternehmens-Sanierungsgesetz einzuführen, mit dem in der Krise befindlichen Unternehmen frühzeitig die Chance eingeräumt werden soll, eine drohende Insolvenz abzuwenden. Durch strikte Fristen soll dabei allerdings sichergestellt werden, dass schnell Klarheit über die Erfolgschancen einer solchen Sanierung besteht. Kern des neuen Verfahrens soll ein sog. Sanierungsvergleich sein, welcher durch die Geschäftsführung bei Gericht beantragt werden kann, "wenn bei unveränderter Fortführung des Unternehmens eine Insolvenz innerhalb von 12 Monaten zu befürchten ist, aber eine Insolvenzreife nicht unmittelbar bevorsteht", so die Vorstellungen der Berliner CDU. weiter ...

Die Freiberufler-Insolvenz

Aufgrund der angespannten Wirtschaftslage in Deutschland geraten zunehmend auch Freiberufler (Ärzte, Steuerberater, Rechtanwälte etc.) in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die in letzter Konsequenz oftmals die Insolvenz des Betroffenen zur Folge haben können. Selbst Arzt - Insolvenzen sind in Deutschland keine Seltenheit mehr. Weitere Informationen zur Freiberufler-Insolvenz stehen Ihnen über folgenden Link zur Verfügung. weiter...

Sanierungsberatung für den Autohandel

Die weltweite Autokrise trifft auch die 20 000 deutschen Autohändler hart. Das Jahr 2010 könnte zum Anno horribilis für die Autohäuser in Deutschland werden. Experten wie Uwe Röhrig, Inhaber der Branchenberatungsfirma International Car Concept (ICC), sehen auf die Branche schon „eine gravierende Pleitewelle“ von nie gekannten Ausmaßen zurollen. Befinden Sie sich mit Ihrem Autohaus bereits in einer akuten Notlage, z.B. weil die Hausbank eine weitere Finanzierung Ihres Unternehmens in Frage stellt, stehen Ihnen die Berater der ICC im Rahmen eines Task-Force Einsatzes mit folgenden Leistungen sofort zur Verfügung: Interim-Management (VL/GF), StandortPerformanceCheck, Verkaufs-/Serviceprozesse, VLPerformanceCheck, VerkäuferPerformanceCheck. weiter...

Sale & Lease Back als Sanierungsfinanzierung

Sale & Lease Back findet auch mit Mittelstand immer mehr Verbreitung. Dabei bietet sich diese Finanzierungsform als Sanierungsfinanzierung gerade auch für Unternehmen an, die sich in der Phase der organisatorischen Veränderung oder Sanierung befinden bzw. eine Restrukturierung ihrer Unternehmensfinanzierung anstreben. Ziel einer solchen Restrukturierungsfinanzierung ist eine Ergebnisverbesserung durch Stabilisierung der Eigenkapitalquote. weiter...

Beteiligungsfinanzierung / Private Equity in der Krise

Seit Basel II ist die Kreditversorgung mittelständischer Unternehmen durch Kreditinstitute schwierig. Noch kritischer steht es dabei um Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Phase befinden, ja sogar von einer Insolvenz bedroht sind. Finanzierungsmöglichkeiten sind in einem solchen Fall selbst dann, wenn das Unternehmen trotz der schwierigen Situation eine profitable Zukunftsaussicht vorweisen kann, praktisch nicht mehr vorhanden. Mit der HCM Handwerk Capital Management in Hamburg und der IBV - Burkhard Volbert in Bremen stehen mittelständischen Unternehmen Partner für wirtschaftliches Eigenkapital in Form einer Stillen Beteiligung zur Seite. Dabei besteht auch die Möglichkeit, im Rahmen einer solchen Beteiligungsfinanzierung die Reorganisation / Restrukturierung eines Unternehmens durch einen Insolvenzplan zu realisieren. weiter...

Glossar zur Insolvenz- und Sanierungsberatung

Das Sanierungsrecht, das Insolvenzrecht und die insolvenznahe Rechtsberatung in Stichworten von A - Z: Das über diese Verlinkung abrufbare Glossar bietet Ihnen weitere Informationen zur Unternehmenssanierung, zur Reorganisation und Restrukturierung von Unternehmen sowie zum Insolvenzrecht. weiter...

Sanierungsberatung für die Hotellerie

In Deutschland befinden sich viele mittelständische Hotel- und Gaststättenbetriebe in einer wirtschaftlich angespannten Situation. Dabei werden Indikatoren für eine bereits bestehende Unternehmenskrise zu spät wahrgenommen oder es wird nach dem „Prinzip Hoffnung“ verfahren. Lassen Sie es nicht soweit kommen, dass alle Rücklagen aufgezehrt sind und keine Liquidität mehr vorhanden ist, ja die Bank bereits mit Kreditkündigung droht oder diese sogar schon ausgesprochen hat. Reagieren Sie vorher und lassen Sie sich von den Beratern der GeMax - Netzwerk für erfolgsorientierte Hotellerie und Gastronomie schnell und umfassend beraten. Dabei können von der GeMax auch Sanierungskonzepte, als Entscheidungsgrundlage für eine Reorganisation im Wege eines Insolvenzplanes erstellt werden. [weiter]

Die Sanierungs-Geschäftsführung

In der Unternehmenskrise geht auf Gläubigerseite, insbesondere den Banken, oftmals das Vertrauen in das Unternehmen und seine Geschäftsleitung fas vollständig verloren. Mit dem Einsatz eines Sanierungsgeschäftsführers kann in der Krise verloren gegangenes Vertrauen wieder hergestellt werden. Die hier aufgeführten Berater stehen in der Krise befindlichen Unternehmen auch als Sanierungsgeschäftsführer zur Verfügung, d.h. sie sind bereit, organschaftliche Verantwortung im Krisenunternehmen zu übernehmen. Ziel einer Sanierungs-Geschäftsführung ist dabei immer die Beseitigung einer Liquiditäts- und Existenzkrise des Unternehmens, zur Not auch durch eine Sanierung über einen Planinsolvenz. weiter...

Schlagzeilen aus der Presse zu Unternehmensinsolvenzen

Aktuelle Informationen aus der Presse und im Internet zum Insolvenzgeschehen: