Der Insolvenzplan

Nichts fürchtet der Unternehmer so sehr wie eine Insolvenz. Gerät das Unternehmen in die Krise, warten daher viele nach wie so lange mit dem Insolvenzantrag, bis es zu spät ist. Doch wer rechtzeitig handelt, kann auch noch über ein Insolvenzverfahren das Ruder herumreißen. So hält die Insolvenzordnung eine Reihe inzwischen erprobter Instrumente vor, die für eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens genutzt werden können. Dabei kann kann das insolvente Unternehmen gerade durch ein

Insolvenzplanverfahren


saniert und im Ergebnis auch erhalten werden.

Mit der Planinsolvenz zur Unternehmenssanierung !

Die am Insolvenzverfahren Beteiligten, Schuldner und Gläubiger, haben mit dem Insolvenzplan die Möglichkeit, von den gesetzlichen Vorgaben zur Verwertung abzuweichen und einvernehmlich unter Wahrung ihrer jeweiligen Interessen das schuldnerische Unternehmen als solches zu erhalten und zu sanieren. Soweit es mithin für ein Unternehmen eine Fortführungsperspektive gibt, kann daher eine Zerschlagung oftmals abgewendet werden. Dabei stehen gerade auch in einer Planinsolvenz die weiteren Sonderrechte des Insolvenzverwalters zur Verfügung, um das Unternehmen von Verbindlichkeiten zu entlasten. So kann der Insolvenzverwalter auch in einem Planverfahren das Unternehmen von langfristigen Verträgen und Dauerschuldverhältnissen durch Sonderkündigungsrechte, die so nur die Insolvenzordnung vorsieht, entlasten. Dazu gehören neben Miet-, Pacht-, Leasing- und Lieferverträgen insbesondere auch die Arbeitsverträge. Gerade hier liegen die Vorteile gegenüber eine außergerichtlichen Unternehmenssanierung. So sind die gerade für Unternehmen in Krisensituationen doch erheblichen Belastungen und Einschränkungen, die sich aus dem deutschen Arbeitsrecht, einschließlich des Betriebsverfassungsrechts und des Tarifrechts, ergeben, in der Insolvenz teilweise außer Kraft gesetzt oder erheblich eingeschränkt, was für die Sanierung eines insolventen Unternehmens erhebliche Vorteile mit sich bringt.
Damit eine Sanierung über einen Insolvenzplan gelingt, bedarf es einer entsprechende Vorbereitung im Vorfeld des Insolvenzantrages. Sanierungsberater und Insolvenz-Anwälte bezeichnen diesen Prozess auch als „Strukturierten Insolvenz“. Zunächst muss geprüft werden, ob für das Unternehmen eine positive Fortführungsprognose besteht. Kann das bejaht werden, bedarf es der Ausarbeitung eines Sanierungskonzeptes, in dem das sanierte Unternehmen definiert wird. Hierzu gehört insbesondere auch ein umfassender Businessplan, der auch eine GuV-, Bilanz- und Liquiditätsentwicklung beinhaltet.
Des Weiteren enthält das Sanierungskonzept alle erforderlichen Sanierungsschritte. Dabei werden dann auch die besonderen und vorteilhaften Sanierungsmöglichkeiten, welche die Insolvenzordnung bietet, in die Planung integriert. Darauf setzt dann unmittelbar der Insolvenzplan auf, mit dem dann eine derart angegangene Sanierung bereits nach vier bis fünf Monaten erfolgreich abgeschlossen werden kann. Der Insolvenzplan ist damit zentraler Bestandteil einer geplanten / strukturierten Insolvenz. Ein erfolgreich abgeschlossenes Planverfahren ist eine Option für eine nachhaltige Unternehmenssanierung und bietet die Chance für einen Neustart des Unternehmens.

Aufsatz von RA Klöker in steuer-journal.de:
Der Insolvenzplan
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