Die Planinsolvenz

Nichts fürchtet der Unternehmer so sehr wie eine Insolvenz. Gerät das Unternehmen in die Krise, warten daher viele nach wie so lange mit dem Insolvenzantrag, bis es zu spät ist. Doch wer rechtzeitig handelt, kann auch noch über ein Insolvenzverfahren das Ruder herumreißen. So hält die Insolvenzordnung eine Reihe inzwischen erprobter Instrumente vor, die für eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens genutzt werden können. Dabei kann kann das insolvente Unternehmen gerade durch ein Insolvenzplanverfahren saniert und im Ergebnis auch erhalten werden. weiter...

Die Eigenverwaltung

In besonderen Fallkonstellationen hat der Gesetzgeber gleichwohl einen Vorteil darin erkannt, dass der Schuldner vom Grundsatz her die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über sein Vermögen behält und er lediglich unter Aufsicht eines Verwalters steht. Dieses wurde in der Insolvenzordnung mit der Eigenverwaltung, die in § 270 InsO geregelt ist, ermöglicht. Hier wird auf die Einsetzung eines Insolvenzverwalters verzichtet und es wird statt dessen, zur Überwachung des Schuldners, vom Insolvenzgericht ein Sachwalter eingesetzt. weiter ...

Das Schutzschirmverfahren

Berlin, den 06.10.2009. In der Berliner CDU gibt es Überlegungen, ein Unternehmens-Sanierungsgesetz einzuführen, mit dem in der Krise befindlichen Unternehmen frühzeitig die Chance eingeräumt werden soll, eine drohende Insolvenz abzuwenden. Durch strikte Fristen soll dabei allerdings sichergestellt werden, dass schnell Klarheit über die Erfolgschancen einer solchen Sanierung besteht. Kern des neuen Verfahrens soll ein sog. Sanierungsvergleich sein, welcher durch die Geschäftsführung bei Gericht beantragt werden kann, "wenn bei unveränderter Fortführung des Unternehmens eine Insolvenz innerhalb von 12 Monaten zu befürchten ist, aber eine Insolvenzreife nicht unmittelbar bevorsteht", so die Vorstellungen der Berliner CDU. weiter ...

Der - vorläufige - Gläubigerausschuss

Berlin, den 17.03.2010: Die Bundesregierung plant das Insolvenzrecht zu einem Sanierungsrecht umzugestalten. Im Zuge einer Gesetzesreform sollen dabei insbesondere das Insolvenzplanverfahren und die Eigenverwaltung überarbeitet werden. "Die Insolvenz ist nicht in erster Linie die Beerdigung eines Unternehmens", sagte Bundesjustizministerium Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zur Eröffnung des Insolvenzrechtstages in Berlin. Die Wirtschaftskrise habe die Schwachstellen des geltenden Insolvenzrechts aufgedeckt, sagte die Bundesjustizministerin. Mit einem ersten Gesetzentwurf bis Mitte des Jahres beabsichtigt die Regierung zum einen, die Eigenverwaltung zu stärken, bei der die bisherige Geschäftsführung der gefährdeten Firma im Amt bleiben kann und die Kontrolle nicht an einen Insolvenzverwalter abgeben muss. Die Angst vor diesem Kontrollverlust führe dazu, dass notleidende Unternehmer oftmals erst zu einem Zeitpunkt den Insolvenzantrag stellen, wenn auch das beste Sanierungskonzept nichts mehr nütze, so die Ministerin. Bislang wird die Eigenverwaltung nur in einem Prozent der Verfahren angeordnet. weiter ...

Die GmbH in der Insolvenz

Aufgrund der unverändert kritischen wirtschaftlichen Lage steht der deutsche Mittelstand nach Auffassung vieler Insolvenz- und Sanierungsexperten nach den Großinsolvenzen des Jahres 2009 nun vor einer Welle von Folgeinsolvenzen. Da die 1999 in Kraft getretene Insolvenzordnung sich in der Praxis nicht für jeden Sanierungsfall auch als taugliches Sanierungsinstrument erwiesen hat, fordern Sanierungsexperten ein gesetzliches Sanierungsverfahren schon weit vor der Insolvenz. Die Bundesregierung strebt bereits ein neues Sanierungsverfahren an: "Wir wollen die Restrukturierung und Fortführung von sanierungsfähigen Unternehmen erleichtern und damit den Erhalt von Arbeitsplätzen ermöglichen", steht in der Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und FDP. "Hierzu gehört es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für außergerichtliche Sanierungsverfahren für Unternehmen im Vorfeld einer drohenden Insolvenz zu verbessern." weiter ...

Die Insolvenz des Freiberuflers

Aufgrund der angespannten Wirtschaftslage in Deutschland geraten zunehmend auch Freiberufler (Ärzte, Steuerberater, Rechtanwälte etc.) in wirtschaftliche Schwierigkeiten, die in letzter Konsequenz oftmals die Insolvenz des Betroffenen zur Folge haben können. Selbst Arzt - Insolvenzen sind in Deutschland keine Seltenheit mehr. Weitere Informationen zur Freiberufler-Insolvenz stehen Ihnen über folgenden Link zur Verfügung. weiter...

Insolvenzrecht von A - Z

Das Sanierungsrecht, das Insolvenzrecht und die insolvenznahe Rechtsberatung in Stichworten von A - Z: Das über diese Verlinkung abrufbare Glossar bietet Ihnen weitere Informationen zur Unternehmenssanierung, zur Reorganisation und Restrukturierung von Unternehmen sowie zum Insolvenzrecht. weiter...